Die Finanzhilfen für die Kommunen kommen
In Deutschland sind einige Kommunen schon seit längerer Zeit in einer finanziellen Schieflage. Leider hat die Corona-Krise die Situation durch die massiven Einnahmeausfälle noch einmal verschärft und eine Unterstützung des Bundes unausweichlich gemacht. Viele Gemeinden warten seit Monaten auf die Mittel. Nun konnten sich Union und SPD endlich dazu durchringen, einen Gesetzentwurf vorzulegen, der eine Unterstützung bei den Kosten der Unterkunft für Arbeitssuchende und bei den Gewerbesteuerausfällen vorsieht. Dafür ist eine Grundgesetzänderung erforderlich, die vom Deutschen Bundestag mit einer Zweidrittelmehrheit – und somit mit den Stimmen der FDP-Fraktion - verabschiedet werden muss.
Uns Freien Demokraten war es wichtig, dass den Kommunen, die im letzten halben Jahr die größten Einbußen zu verzeichnen hatten, nun gezielt geholfen wird. Leider hat die Krise eines gezeigt: Eine stark schwankende Gewerbesteuer ist das falsche Instrument, um stabile Einnahmen zu garantieren. Darum setzen wir uns dafür ein, dass die Gewerbesteuer ganz abgeschafft und stattdessen ein Hebesatzrecht bei der Einkommen- und Körperschaftsteuer eingeführt wird. So hätten die Gemeinden auch in Krisensituationen Planungssicherheit.
In der Kürze der Zeit war es der FDP aber wichtiger, dass die Kommunen die Gelder schnell und unbürokratisch ausgezahlt bekommen. Darum haben wir in der vergangenen Woche mit Union und SPD verhandelt, um einige wichtige Änderungen am Gesetzentwurf von Finanzminister Scholz durchzusetzen. So werden die Hilfen nun zielgerichteter ausgezahlt und die Länder unterliegen einer Berichtspflicht, die die Verwendung der Gelder transparenter gestaltet. Außerdem konnten wir erreichen, dass auch der Bundesrechnungshof prüft, wie die Mittel eingesetzt wurden. Denn uns ist wichtig, dass das Geld nicht mit der Gießkanne verteilt wird, wie Olaf Scholz es vorhatte, sondern dass es in den Regionen ankommt, die durch die Pandemie besonders darauf angewiesen sind. Das konnten wir erreichen und damit stand auch einer Zustimmung bei der Grundgesetzänderung im Bundestag nichts mehr im Weg.
Das wichtigste ist jetzt, dass die Kommunen wieder schnell handlungsfähig werden. Dennoch muss klar sein: In der Krise haben wir der Grundgesetzänderung zugestimmt, weil sich die Auszahlung der Gelder sonst noch weiter verzögert hätte. Diese Situation darf sich aber nicht wiederholen. Darum muss der Finanzminister nach der Krise dringend eine Reform der kommunalen Finanzstrukturen vorlegen.