Die Grundsteuer wird ein staatlicher Mietenturbo
Der Streit um die Grundsteuer neigt sich dem Ende zu. Statt einer unbürokratischen Lösung legt sich der Finanzminister auf einen staatlichen Mietenturbo fest. Nach dem Gute-Kita Gesetz kommt jetzt das Schlechte-Scholz Gesetz.
Als der Erste Senat des Bundesverfassungsgerichts im April 2018 urteilte, dass die Erfassung der Richtwerte verfassungswidrig sei, war eine Reform der Grundsteuer unausweichlich. Nach aufreibenden Verhandlungen haben Union und SPD nun nach Monaten eine Einigung erreicht und in den Deutschen Bundestag eingebracht.
Der Vorschlag geht jedoch aus Sicht der FDP in die völlig falsche Richtung. Scholz‘ Modell setzt voraus, dass Bodenrichtwerte und Mieten in die Bemessung der Grundsteuer mit einbezogen werden. Doch die Mieten in Deutschland sind in den letzten Jahren rasant gestiegen. Das bedeutet: Steigende Mieten werden die Grundsteuer nach und nach in die Höhe treiben. Die Vermieter legen diese Kosten auf die Mieter um - und so ist mit dem Scholz-Modell ein staatlicher Mietenturbo geschaffen. Außerdem führt der Vorschlag zu mehr Bürokratie, sowohl für Bürgerinnen und Bürger als auch für die Finanzämter und Verwaltungen. In Zeiten, in denen die Rufe nach Steuervereinfachung und weniger Bürokratie immer lauter werden, führt eine solche Regelung in die Sackgasse.
Die Fraktion der Freien Demokraten hat deshalb entschieden, gegen das Grundsteuermodell des Finanzministers zu stimmen. Wir sprechen uns weiterhin für ein unkompliziertes, mietenschonendes Modell aus, bei dem nur die Flächen von Grund, Boden und die des Gebäudes in die Bemessungsgrundlage einfließen.
Bei dem Gesetzespaket ist jedoch eine Öffnungsklausel im Gespräch, die jedem Bundesland ermöglichen soll, von Scholz‘ Modell abzuweichen. Dies wäre allerdings nur über eine Grundgesetzänderung zu erreichen, die eine Zweidrittelmehrheit im Bundestag benötigt. In dieser Frage sind wir gesprächsbereit. Im Gegenzug setzen wir uns für eine weitere Länderöffnungsklausel ein, und zwar bei der Grunderwerbsteuer. Somit könnten Länder einen Freibetrag einführen, der jungen Familien helfen würde, sich ihren Traum von den eigenen vier Wänden zu verwirklichen.