Christian Dürr

Die komplette Abschaffung des Soli ist Pflicht!

Foto: Tobias Koch

Mehr als 75% der Bürgerinnen und Bürger befürworten eine komplette Abschaffung des Solidaritätszuschlags. Das zeigt: Eine Abschaffung ist weit mehr als eine verfassungsrechtliche Notwendigkeit - es ist eine spürbare und längst überfällige Entlastung!

 

Die Abschaffung des Solidaritätszuschlags ist für uns Freie Demokraten eine Kernforderung, um Bürgerinnen, Bürger und mittelständische Unternehmen nach Jahren steigender Steuerquote endlich zu entlasten. Während der Staat in den letzten Jahren stetig Rekordeinnahmen verbuchte, zeichnet sich nun eine deutliche Verringerung der jährlichen Mehreinnahmen ab. Wir halten konsequent an unserer Forderung fest und zeigen, dass die richtigen Prioritätensetzug dennoch beides zulässt: die notwendigen Investitionen in die Zukunft und eine Entlastung der Steuerzahler!

 

Die mit dem Solidaritätszuschlag verbundenen Abgaben können in zwei Aspekte unterteilt werden, deren jeweilige Bedeutung in der allgemeinen Debatte oft unbeachtet bleibt. Einerseits bezieht sich der Soli auf die Einkommensteuer, wodurch insbesondere Familien durch einen Wegfall entlastet werden können. Andererseits zahlen kleine, mittlere und große Unternehmen auf der Grundlage der Körperschaftssteuer den monatlichen Solidaritätszuschlag in Höhe von 5,5%. Besonders Mittelständler und Selbständige gehören zu den 10%, die gemäß der Großen Koalition weiterhin zahlen sollen. Nur eine vollständige Abschaffung wird jedoch für die dringend benötigte Entlastung sorgen.

 

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Die Wirkung unserer Forderung kann leicht veranschaulicht werden: Mit der Abschaffung des Soli hätte eine Familie mit zwei Kindern und einem jeweiligen Einkommen beider Partner von 3.000 EUR über 300 EUR im Jahr mehr zur Verfügung. Verdient ein Partner 3.500 EUR, würde die Entlastung etwa 380 EUR betragen. Diese Entlastungen sind spürbar und überfällig!

 

Gleichermaßen zeigt sich, wie mittelständische Unternehmen von einer kompletten Abschaffung profitieren würden. Während mit dem Solidaritätszuschlag die Körperschaftssteuer von den rein veranlagten 15% auf quasi 15,8% ansteigt, sorgt nur die vollständige Abschaffung auch hier für eine spürbare und überfällige Entlastung.

 

Eine komplette Abschaffung des Solidaritätszuschlags würde daher die breite Mitte der Gesellschaft erreichen. Dies würde Familien spürbar entlasten, während Selbständige sowie kleine und mittlere Unternehmen durch eine Verringerung ihrer Steuerlast profitierten. Der jetzige Vorschlag der Großen Koalition, den Soli teilweise abzuschaffen, ist nicht nur wirtschaftlich sondern auch verfassungsrechtlich bedenklich. 

 

Denn ab 2020 ist der Soli verfassungsrechtlich nicht weiter begründbar. Zu diesem Schluss kommen unter anderem der ehemalige Präsident des Bundesverfassungsgerichts und der Präsident des Bundesrechnungshof und Beauftragter für Wirtschaftlichkeit in der Verwaltung. Beiden Gutachten zufolge entfällt der Erhebungsgrund für den Soli mit dem Auslaufen des Solidarpakts II zum 31.12.2019 endgültig, wodurch eine weitere Erhebung nicht mit dem Grundgesetz zu vereinbaren wäre. Auch eine Teil-Abschaffung unterliegt denselben Grundsätzen und wäre demzufolge verfassungswidrig.

 

Unabhängig von der Bestätigung unserer rechtlichen Bedenken fordern wir eine eindeutige und breite steuerliche Entlastung der Gesellschaft. Deshalb wollen wir den Bürgerinnen und Bürgern etwas zurückgeben und bleiben daher konsequent: Die komplette Abschaffung des Soli ab 2020 ist Pflicht!